Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Ihr Nutzen:
Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und den Besonderheiten der Arbeitsplätze im Bereich der Elektrotechnik: Nach dem Besuch des Seminars sind Sie in der Lage, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Betrieb durchzuführen. Das betrifft sowohl die vorausschauende Gefährdungsbeurteilung (Planung), die rückwirkende (Änderung) und die turnusmäßige Beurteilung. Sie sind in der Lage, zu prüfen und rechtssicher zu dokumentieren.
Die Verpflichtung für alle Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und § 3 der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Hierbei sind alle Gefährdungen, die am entsprechenden Arbeitsplatz oder durch die Nutzung der notwendigen Arbeitsmittel auftreten, zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers festzulegen. In ausreichenden Abständen müssen die Arbeitsbedingungen bewertet werden.
Durch die speziellen Gefährdungen des elektrischen Stroms liegt bei Arbeitsplätzen im Bereich der Elektrotechnik ein erhöhtes Risikopotenzial vor. Im Rahmen unserer Veranstaltung steht der Umgang mit elektrotechnischen Arbeitsmitteln im Vordergrund. Die Ermittlung von Prüfumfang und Prüfturnus werden anhand von Fallbeispielen behandelt.
Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit einem weiteren VDSI-Weiterbildungspunkt für Brandschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche Elektrofachkräfte, Mitarbeiter aus Unternehmen, welche Gefährdungsbeurteilungen im Elektrobereich erstellen und prüfen und/oder aktuell halten wollen
Inhalt:
Auffrischung der Grundinhalte aus den allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung
Beispielhaftes Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik am Beispiel einer typischen Elektrowerkstatt mit den Teilbereichen: - Räumlichkeiten der Elektrowerkstatt (Büro, Werkstatt, Lagerraum) - Baustellen - Arbeiten außerhalb der Werkstatt
unter Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1111 und 1201 und den Bestimmungen der DIN VDE
Voraussetzungen:
Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus dem Bereich der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung, die z. B. im Seminar „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung“ erworben werden können.
Hinweise:
Es werden ausschließlich Themen behandelt, die im Entscheidungsbereich einer Elektrofachkraft liegen.