Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte der Versammlungsstättenverordnung
Ihr Nutzen:
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen. Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern:
- Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten - Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung - Grundlagen einer Risikobewertung - Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum
Teilnehmerkreis:
Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.
Inhalt:
Organisationsstruktur – Verantwortung und Pflichten Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber Gesetzliche Vorgaben und Regeln Musterkonzept: Gliederung und Handhabung Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/Risikobewertung Ergreifen von Kompensationsmaßnahmen Unterweisungen zur Veranstaltung Kommunikation mit Behörden und Beteiligten Kontrolle und Aufsicht Szenarien bei verschiedenen Schadensereignissen Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen Betreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des Veranstalters
Voraussetzungen:
Keine Voraussetzungen notwendig.
Hinweise:
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.