Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dadurch erfolgt in der gesamten EU und damit auch in Deutschland eine umfassende Neugestaltung des Datenschutzes. Unser Lehrgang vermittelt Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben. Sie lernen unter anderem den rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten, das organisatorische Umfeld sowie Aspekte der technisch-organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes kennen. Darüber hinaus erfahren Sie in dem Kurs für Datenschutzbeauftragte, welche hohen Anforderungen an die soziale Kompetenz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als Vermittler und Berater zwischen Management, Betroffenen, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden gestellt werden.
Wer muss eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen? Laut § 38 BDSG-neu muss auch weiterhin die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erfolgen, wenn in einem Unternehmen mindestens zwanzig Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden.
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen in unserem Datenschutzbeauftragter-Seminar die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis. Am Ende des vierten Tages der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, an einer Prüfung mit dem Zertifikatsabschluss Datenschutzbeauftragter (TÜV®) teilzunehmen. Dieses Zertifikat dokumentiert die Fachkunde über die Grundlagen der Anwendung der aktuellen Rechtsvorschriften, der neuesten Kenntnisse im Bereich Datenschutzorganisation sowie der IT-Sicherheit. Das erforderliche Fachwissen des Datenschutzbeauftragten variiert je nach Umfang und Sensibilität der zu verarbeitenden Daten. Wir empfehlen Ihnen daher, nach dieser Grundausbildung zum Datenschutzbeauftragten weitere vertiefende Seminare zu absolvieren, die sich an den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientieren. Nutzen Sie hierzu unser vielseitiges Kurs-Programm im Bereich Datenschutz-Ausbildung und erweitern Sie somit Ihre Fachkunde mit unseren Schulungen zum Thema Datenschutz.
Bereiten Sie sich auf das Seminar zum Datenschutzbeauftragten mit unseren kostenfreien E-Learnings vor. Weitere drei Monate können Sie im Anschluss hier aufbereitete Inhalte nachschauen. Die E-Learnings erhalten Sie als Teilnehmende einige Tage vorab. ______________________________________________________________________________ E-Learnings kostenfrei vorab!
Teilnehmende erhalten kostenfrei drei E-Learnings (Gesamtdauer ungefähr 2 Stunden) vorab zur optionalen Vorbereitung auf diese Ausbildung: - Datenschutz – rechtliche Grundlagen Teil 1 & Teil 2 - Der Datenschutzbeauftragte - Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO Die Nutzung der E-Learnings ist jeder Zeit und von überall für drei Monate möglich.
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die sich zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten qualifizieren lassen wollen bzw. benannt worden sind, die die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter ausüben möchten, sowie an interessierte Personen, die sich mit dem Thema Datenschutz befassen.
Inhalt:
1. Tag: Datenschutzrecht Grundlagen - Europäisches Datenschutzrecht und Verhältnis zum nationalen Recht - Einführung in die Datenschutzrechtsordnung - Struktur BDSG - Kirchliche Regelungsbefugnis - Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich der DSGVO - Wichtige Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts (Art. 4 und 5 DSGVO)
Rechtswirksame Einwilligungen - Form und Bestimmtheit der Einwilligung - Aufklärungspflichten und Kopplungsverbot - Widerrufsrecht des Betroffenen - Fortgeltung vor dem 25.05.2018 erteilter Einwilligungen - Besonderheiten der Beschäftigteneinwilligung
Kernbereiche des Datenschutzes - Übersicht zu den Erlaubnisnormen - Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten - Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz - Übermittlung in Drittländer
Telemedien: Wichtige Pflichten beim Betrieb von Webseiten
2. Tag: Formelle Datenschutzanforderungen und Datenschutz-Kontrollinstanzen Rechte der Betroffenen - Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen - Löschung und Recht auf Vergessen - Recht auf Datenübertragbarkeit - Widerspruchsrecht - Schadensersatz
Der Datenschutzbeauftragte - Benennungspflichten und freiwillige Benennung - Voraussetzungen für einen Konzerndatenschutzbeauftragten - Erforderliches Fachwissen und Vermeidung von Interessenkonflikten - Aufgaben - Stellung im Unternehmen einschließlich Verhältnis zum Betriebsrat - Abberufungs- und Kündigungsschutz
Die Aufsichtsbehörde - Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen, KI und Datenschutz - Aktivitäten von Aufsichtsbehörden
3. Tag: Datenschutzmanagement und -organisation Datenschutzkonzept und Betroffenenrechte - Datenschutzorganisation - Gewährleistung der Rechte betroffener Personen - Melde- und Dokumentationspflichten bei Datensicherheitsvorfällen
Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO - Rechtsgrundlagen - Voraussetzungen und Zweck - Inhalt des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten - Anforderungen an die Form - Erstellung und Aktualisierung
Hilfs- und Arbeitsmittel für den DSB - Handlungsempfehlungen und Orientierungshilfen - Maßnahme-Empfehlungen und Standards des BSI - Weitere Hilfs- und Arbeitsmittel - Taschenbuch "Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv"
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung Datenschutzbeauftragter (TÜV) ist der Besuch des gleichnamigen Seminars.
Hinweise:
Die Benennung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nicht vereinbar mit Positionen, die zu einer Interessenkollision führen würden, wie z. B. Geschäftsführer, Prokurist, IT- oder Personalleiter.
Sie erhalten für das Seminar:
-Taschenbuch "Datenschutzrecht Beck-Texte im dtv" Nr. 5772
-Das Skript (Schulungsunterlage) digital als auch in Papierform