EX/A32/BSB-P/12122018-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Braunschweig
Schmalbachstr. 16
38112 Braunschweig
Teilnahmegebühr:
ZZZ_Prüfungsgebühr
416,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 350,00 EUR)

Gesamt
416,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 350,00 EUR)

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Teilnehmerkreis:
Teilnehmer des Seminars Der Brandschutzbeauftragte (TÜV) gem. AK Feuerschutz/vfdb
Inhalt:
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten der vorangegangenen Schulung und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm aufgeführt.
Voraussetzungen:
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs.
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort)

Prüfungsmodus:
Schriftliche und mündliche Prüfung.
Die schriftliche Prüfung findet am Nachmittag des 6.Tages statt.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 105 Minuten. Es werden insgesamt 51 Multiple Choice- und 9 offene Aufgaben gestellt.
Die mündliche Prüfung findet am 7. und letzten Tag statt.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 75 Minuten und wird in Gruppen von fünf Kandidaten abgenommen.

Erfolgskriterien:
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen. Die mündliche Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.

Zugelassene Hilfsmittel:
Als Hilfsmittel sind alle Schulungsunterlagen der TÜV NORD Akademie sowie eigene Aufzeichnungen aus dem Lehrgang zugelassen.

Zertifikat und Ergebnis:
Zur Erteilung des Zertifikats sind beide Prüfungen zu bestehen. Ihnen wird dann ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden. Sollten Sie ausschließlich die schriftliche Prüfung bestanden haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.

Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils oder beider Teilprüfungen können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Hinweise:
Lt. vfdb-Richtlinie darf zur mündlichen Prüfung nur derjenige zugelassen werden, der die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Abschluss:
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Ansprechpartner:


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