Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten der vorangegangenen Schulung und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm aufgeführt.
Voraussetzungen:
Schriftliche Anmeldung zur Prüfung mit Angabe der Geburtsdaten (Datum und Ort). Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs RPAS-Auditor, Qualitätsbeauftragter (TÜV) oder ein nachweislich vergleichbarer Kenntnisstand Zwei Jahre Berufserfahrung in Unternehmen der Automobilindustrie Auditerfahrung mit mindestens zwei durchgeführten Audits nach ISO 9001 unter Berücksichtigung der ISO 19011 Diese Voraussetzungen werden in Form eines Zertifizierungsantrags (erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung, vor der Anmeldebestätigung) vom Kandidaten nachgewiesen.
Prüfungsmodus: Schriftliche und praktische Prüfung: Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 80 Minuten. Es werden insgesamt 35 Multiple Choice- und 3 offene Aufgaben gestellt. In der praktischen Prüfung wird eine Projektarbeit am RPAS-System erstellt. Für die Bearbeitung der Projektarbeit hat der Kandidat bis zu 4 Wochen Zeit. Die Aufgabenstellung wird direkt im Anschluss an die schriftliche Prüfung ausgegeben.
Erfolgskriterien : Die schriftliche Prüfung ist bestanden, falls mindestens 60% der maximal möglichen Punkte erreicht wurden. Die praktische Prüfung ist bestanden, falls mindestens 60% der maximal möglichen Punkte erreicht wurden. Die Prüfung gilt als bestanden, falls beide Prüfungsteile bestanden wurden. Zur Erteilung des Zertifikats sind beide Prüfungsteile zu bestehen.
Zugelassene Hilfsmittel: Als Hilfsmittel für die schriftliche Prüfung sind Lehrgangsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Zertifikat und Ergebnis: Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT übersandt. Das Personenzertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung: Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils oder beider Teilprüfungen können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen und die Prüfung wiederholen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung