EX/A42/30401801/21032019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Oldenburg
Im Technologiepark 6
26129 Oldenburg
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
642,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 540,00 EUR)

Gesamt
642,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 540,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für technische Laseranwendungen jeglicher industriellen Art und Forschung. Das Grundseminar richtet sich nach dem Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) und der Technischen Regel optische Strahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.

Das Einsatzgebiet von Laserstrahlen ist sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach Paragraf 5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach der Technischen Regel optische Strahlung (TROS) nachzuweisen.

Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Teilnehmen können Mitarbeiter, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Inhalt:
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung

Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV)
- Technische Regel optische Strahlen (TROS)

Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)

Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen

Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung

schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Voraussetzungen:
Der LSB soll eine abgeschlossene, technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) haben und über mind. zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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