Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Ihr Nutzen:
Der Lehrgang vermittelt Ihnen die nach TRBS 1201 Teil 1 wesentliche Inhalte aus dem Explosionsschutz um als zur Prüfung befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §2 Abs. 6) bestellt werden zu können. Er richtet sich nach den Anforderungen der in Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Punkte und qualifiziert Sie für die Durchführung von Prüfungen nach Nummer 5.2 sowie mit Ausnahmen auch nach 4.1 und 5.1.
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter aus Unternehmen, die als Befähigte Person Prüfungen an Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen vornehmen
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen - Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG - Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung - Technische Regeln, z.B. TRBS 1201 Teil 1, TRGS 720-724
Befähigte Personen - Rechte und Pflichten - Stellung der Befähigten Person - Anforderungen
Beurteilen der Explosionsgefahr - Zoneneinteilung - Gefährdungsbeurteilung - Explosionsschutzdokument
Anforderungen an den Betrieb von Anlagen - Verantwortung des Betreibers
Elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen - Besonderheiten und praktische Beispiele der Zündschutzarten "d", "e", "i", "p" - Kennzeichnung
Prüfung elektrischer und nichtelektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinaus a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen, b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie