Befähigte Person/Sachkundiger für PSA gegen Absturz
Ihr Nutzen:
Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV-Vorschrift 1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn, und in der Folge mindestens einmal im Jahr zu unterweisen. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen wird Ihnen der korrekte Umgang während und nach der Nutzung, sowie die sachgerechte Lagerung und das Erkennen möglicher Schäden der persönlichen Schutzausrüstung gelehrt. Abgerundet wird der Lehrgang durch anschauliche Demonstrationen und praktische Übungen, die Handhabung der Ausrüstung, die Beurteilung von Verschleiß und Materialschäden, die durch jeden Teilnehmer an Beispielen geübt werden.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die PSA und Anschlagvorrichtungen prüfen, sowie Anwender von PSA gegen Absturz beraten wollen.
Inhalt:
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Anzeichen von Schäden erkennen
Kenntnisüberprüfung
Voraussetzungen:
Alle potentiellen Teilnehmer müssen vor dem Seminar via Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie eine aktuelle Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 absolviert haben.