Geschäftsstelle Braunschweig
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38112 Braunschweig
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Die Ausbildung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein spezifisches Praxismodul. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.
Im Theoriemodul werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom, elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.
Nach Abschluss der Weiterbildung in Theorie und Praxis dürfen Sie u.a. bei der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrofachkräfte innerhalb eines Prüfteams unterstützen (DGUV Information 203-071).
Grundlagen der Elektrotechnik
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
Prüfung der Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
Grundlagen „Erste Hilfe“
Verantwortungen (Fach- und Führungsverantwortung)
Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Um die Ausbildung abzuschließen, ist der anschließende Besuch des Praxisteils (Seminar-Nr. 30251302) erforderlich.
Der Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" besteht aus diesem Theorieteil und dem Praxisteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten – Praxis" (Seminar-Nr. 30251302).
Theorie- und Praxisteil zusammen sollen die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dazu befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können.
Theorie- und Praxisteil sind einzeln zu buchen.
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