So gelingt Ihnen der rechtsichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars erhalten Sie Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie „Wann ist eine Veränderung wesentlich?“ und „Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)?“.
Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten kennen. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Hersteller- und Betreiberpflichten auf. Weiterhin vermitteln sie Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.
In der Praxis werden häufig Veränderungen an Maschinen vorgenommen. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber hier in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die BetrSichV schreibt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und den Nachweis der Sicherheit der Maschine vor.
Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der MRL zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der MRL in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.
Teilnehmerkreis:
Technische Leiter, Betriebsleiter, Produktionsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Inhalt:
Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung
Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
Definition „wesentliche Veränderungen“
Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie
Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren
Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine
Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine
Technische Dokumentation von Maschinen
Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten
Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.