EX/A45/50302006/08112024-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Stuttgart
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
678,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 570,00 EUR)

Gesamt
678,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 570,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Sie benötigen eine Auffrischung Ihrer Sachkunde nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung? Dann besuchen Sie unser 1-tägiges Seminar zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Unsere Fortbildung ist speziell für sachkundige Personen konzipiert, die Chemikalien inklusive Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial nach Anlage 2 ChemVerbotsV in Verkehr bringen. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die ChemVerbotsV von sachkundigen Personen spätestens nach 6 Jahren die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung bei einer behördlich anerkannten Einrichtung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde. Unser Auffrischungsseminar vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.

Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer unseres Seminars befassen Sie sich mit den wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die in Anlage 2 der aktuellen ChemVerbotsV gelistet sind. Zudem frischen Sie Ihre Kenntnisse die mit ihrer Verwendung einhergehenden Gefahren sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen auf.

Der theoretische Teil des Seminars wird ergänzt durch Praxisbeispiele und Diskussionen. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten zur Verfügung.

Die TÜV NORD Akademie ist durch das Amt für Arbeitsschutz Hamburg als Fortbildungseinrichtung bundesweit anerkannt. Mit dem Besuch unseres Seminars zur Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV verlängern Sie sowohl Ihre eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde
Teilnehmerkreis:
Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, welche alle sechs Jahre an einer Fortbildung zur Aufrechterhaltung der eingeschränkten oder umfassenden Sachkunde teilnehmen müssen, Mitarbeitende, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen und gemäß § 13 der ChemBiozidDV die Teilnahme an einer Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV inkl. Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel nachweisen müssen, um als sachkundige Person bestellt zu werden, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs
Inhalt:
Auffrischung der Grundkenntnisse im Chemikalienrecht

Änderungen im europäischen und deutschen Chemikalienrecht

Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP

Sicherheitsdatenblätter

Biozide und Pflanzenschutzmittel (PSM)

Verbote des Inverkehrbringens

Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen

Anforderungen an die Abgabe

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Praxis und Diskussion

Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Hinweise:
Personen, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen, erfüllen durch den Besuch dieser Fortbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV, um ab dem 01.01.2025 abgaberegulierte Biozid-Produkte weiterhin zu vertreiben.

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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