Anwendung von PSA gegen Absturz - Wiederholungsunterweisung
nach DGUV-Regel 112-198,199
Ihr Nutzen:
Gemäß §4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hat ein Unternehmen seine Mitarbeiter in der vorschriftsgemäßen Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu Beginn, und in der Folge mindestens einmal im Jahr zu unterweisen. Dieses Seminar soll das Wissen und die Fertigkeiten von Teilnehmern auffrischen, die bereits erfolgreich an einem zweitägigen Grundlehrgang zur Einweisung der vorschriftsgemäßen Anwendung von PSA gegen Absturz teilgenommen haben. Dabei werden die erworbenen Kenntnisse aufgegriffen und durch praktische Übungen, insbesondere die der unterschiedlichen Rettungstechniken, erweitert.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten in engen Räumen oder Behältern tätig oder sein werden.
Inhalt:
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Sachgerechte Verwendung der PSA
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Anzeichen von Schäden erkennen
Lehrgangsinhalte „Anwendung von PSA gegen Absturz gemäß DGUV BGR/GTUV-R 112-198, 199“ im Überblick zwecks Auffrischung