EX/A07/10157201/28112024-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstr. 31
22525 Hamburg
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
963,90
EUR (inkl. USt)
(Netto: 810,00 EUR)

Gesamt
963,90
EUR (inkl. USt)
(Netto: 810,00 EUR)




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Ihr Nutzen:
Unsere diesjährige Fachtagung zum Beschäftigtendatenschutz stellt ein zentrales Kernthema in den Mittelpunkt: die Leistungs- und Verhaltensüberwachung von Beschäftigten. Dieses Thema gewinnt durch Urteile, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), immer mehr an Bedeutung. Denn diese legen tendenziell einen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz nahe.

In mehreren Vorträgen beleuchten unsere Referentinnen und Referenten die genaue Tragweite dieser Entscheidungen – insbesondere vor dem Hintergrund der stetig wachsenden IT- und permanent wechselnden Sicherheitsanforderungen in Unternehmen. In diesem Zusammenhang könnten Betriebsvereinbarungen einen höheren Stellenwert erlangen, um einen gesunden Kompromiss für alle Beteiligten zu finden.

Auch die Betriebsräte stehen vor erheblichen Herausforderungen. Mit der Einführung des § 79a BetrVG sind engere Abstimmungen zur Erfüllung der Datenschutzanforderungen im Betriebsrat erforderlich, insbesondere um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Datensicherheit im Betriebsrat sicherzustellen. Betriebsräte werden sich daher verstärkt mit ihrem Datenschutz- und Datensicherheitskonzept auseinandersetzen müssen.

Ebenso ausschlaggebend ist die Transparenz bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten. In unserer Fachtagung erfahren Sie, auf welche aktuellen Entwicklungen Sie sich zum Auskunfts- und Personalakteneinsichtsrecht im Beschäftigungsverhältnis einstellen sollten.

Ein weiterer zentraler Diskussionspunkt dieser Arbeitnehmerdatenschutz-Fachtagung ist Künstliche Intelligenz (KI): Denn mit dem Inkrafttreten der neuen EU-KI-Verordnung Ende 2024 stehen Unternehmen vor bedeutenden Veränderungen. So sieht die KI-Verordnung bei risikoreichen KI-Systemen erhebliche Pflichten auch für die Anwenderinnen und Anwender vor, die im Rahmen der Compliance-Organisation zu berücksichtigen sind. Bestimmte KI-Prozesse sind außerdem unzulässig. Welche konkreten Auswirkungen die KI-Verordnung auf den Beschäftigtendatenschutz hat, erfahren Sie von unseren Expertinnen und Experten.

Freuen Sie sich auch in diesem Jahr auf spannende Vorträge und kompetente Referentinnen und Referenten, die Ihnen Rede und Antwort stehen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen über den Arbeitnehmerdatenschutz zu stellen. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation.
Teilnehmerkreis:
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauftragte, Leiter*innen und leitende Mitarbeitende der Bereiche: IT-Sicherheit, Revision, Recht, Personal, Geschäftsführende, bei denen Datenschutz ein Chefthema ist sowie Betriebsräte und Rechtsanwält*innen.
Inhalt:
Programm am 28. November 2024

ab 9.00 Uhr Registration

9.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Clarissa Hörnke-Dobrick
Frank Henkel

9.45 Uhr Betriebsrat und Datenschutz: neues Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat durch § 79a BetrVG?
Dr. Jan Heuer, Fachanwalt für Arbeitsrecht | Rechtsanwalt | Principal Counsel, KLIEMT.Arbeitsrecht | Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf

10.30 Uhr Betriebsvereinbarungen zum Beschäftigtendatenschutz: rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Schadenersatzrisiken bei Verstößen
Prof. Dr. Ralf Imhof, Of Counsel, Schulz Noack und Bärwinkel, Hamburg

11.15 Uhr Kaffeepause

11.45 Uhr Neue IT-Security-Anforderungen versus Beschäftigtendatenschutz? Wie weit darf Überwachung gehen?
Prof. Dr. Peter Wedde, Wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung, d+a consulting GbR, Wiesbaden

12.30 Uhr Auskunfts- und Personalakteneinsichtsrecht im Arbeitsverhältnis: aktuelle Entwicklungen
Dr. Bernhard Freund, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, PLANIT // LEGAL Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg

13.15 Uhr Mittagspause im Restaurant

14.15 Uhr Zuverlässigkeitsprüfungen vor Einstellungen und begrenztes Fragerecht des Arbeitgebers
Dr. Stefan Brink, Geschäftsführender Direktor, Institut wida, Wissenschaftliches Institut für die Digitalisierung der Arbeitswelt, Berlin

15.00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung zu Leistungs- und Verhaltenskontrollen im Arbeitsverhältnis – Voraussetzungen, Grenzen und Beweisverwertungsverbote
Dr. Isabelle Brams, Rechtsanwältin LATHAM & WATKINS LLP Frankfurt

15.45 Uhr Kaffeepause

16.00 Uhr Die neue KI-VO der EU und Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz
Dr. Hubertus Reinbach, Rechtsanwalt
Dr. Philipp Roos, Rechtsanwalt
Freshfields Bruckhaus Deringer, Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Hamburg

16.45 Uhr Abschlussdiskussion

17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Hinweise:


Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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