Krane und deren Einsatz sind weit verbreitet. Die Gefährdung der Bediener und Personen, die sich im Umkreis aufhalten ist relativ hoch. Um einen Kran sachgerecht zu benutzen, sind gut ausgebildete Bediener erforderlich. Durch dieses Seminar werden Sie in die Lage versetzt, Personal zum Bedienen von Kranen gemäß DGUV-G 309-003 auszubilden.
Teilnehmerkreis:
Künftige Ausbilderinnen bzw. Ausbilder von Kranführern.
Inhalt:
Einschlägige Vorschriften
Grundsätze in der theoretischen Ausbildung
Grundsätze in der praktischen Ausbildung
Methodik und Didaktik im Seminar
Prüfungen und deren Bewertungskriterien
Haftung Verantwortung
Rechtliche Grundlagen und Vorgaben für Bau und Einsatz
Voraussetzungen:
Es müssen zum Zeitpunkt der Ausbildertätigkeit folgende Qualifikation der Ausbilder bereits vorhanden sein:
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane (mind. 2 Jahre), - mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut sein, - praktische Erfahrungen im Einsatz mit Kranen, - Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen können (z.B. Ausbildereignungsprüfung), - 24 Jahre alt
Hinweise:
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und Bedienberechtigung für Krane mit.