EX/A38/50302006/22072019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
583,10
EUR (inkl. USt)
(Netto: 490,00 EUR)

Gesamt
583,10
EUR (inkl. USt)
(Netto: 490,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Besuchen Sie unseren Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV: Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen und regelt die notwendige Sachkunde dafür. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die Chemikalienverbotsverordnung eine regelmäßige Fortbildung der Sachkundigen. Unser Seminar „Sachkunde Chemikalienverbotsverordnung“ vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.

Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die neue Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt. Unser Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV ist eine behördlich anerkannte Fortbildung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stellen die Aufrechterhaltung der vorhandenen Sachkunde sicher. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referenten zur Verfügung.

Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.

Teilnehmerkreis:
Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs
Inhalt:
• Überblick europäisches und deutsches Chemikalienrecht
• Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
• Sicherheitsdatenblätter
• Einführung in die Chemikalienverbotsverordnung
• Verbote des Inverkehrbringens
• Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
• Anforderungen an die Abgabe
• Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
• Praxis und Diskussion
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Hinweise:
Mit Besuch dieses Lehrgangs stellen Sie die gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde sicher. Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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