EX/A46/10152351/14092021-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Standort Osnabrücker Land
Gewerbepark 18
49143 Bissendorf (OS)
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
1.249,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.050,00 EUR)

Gesamt
1.249,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.050,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Die weiter fortschreitende Digitalisierung unserer Arbeitswelt führt zu besonderen Herausforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes.

Unsere Rechtsordnung zum Beschäftigtendatenschutz zeichnet sich durch ein Gestrüpp von europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen aus. Das Seminar vermittelt Ihnen Kenntnisse, damit Sie die für Ihre Organisation geltenden Rechtsvorschriften bestimmen und rechtssicher anwenden können – und zwar sowohl als Mitarbeiter im Personalwesen als auch als Mitarbeiter im Bereich Datenschutz.

Es werden gezielt Inhalte behandelt, die eine hohe Praxisrelevanz haben. Die Professionalisierung bei der Stellenbesetzung nimmt deutlich zu, indem verstärkt auf softwaregestützte Bewerber-Testverfahren zurückgegriffen wird. Erfahren Sie im Seminar, welche Grenzen bei der Erhebung von Bewerberdaten zu beachten sind.

Innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses hinterlassen die Beschäftigten immer mehr digitale Spuren in unterschiedlichen Systemen. Das Seminar zum Beschäftigtendatenschutz beleuchtet die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen mit vielen Beispielen aus der betrieblichen Praxis. Speziell am zweiten Tag werden diverse spezielle Fragestellungen aufgegriffen, die in der Praxis vieler Unternehmen eine hohe Relevanz haben. Hierzu gehören insbesondere Themen wie die Auswertung des Kommunikationsverhaltens der Beschäftigten und die Videoüberwachung.

Neben den rein datenschutzrechtlichen Aspekten sind in der betrieblichen Praxis die Einhaltung der Beteiligungs- und Informationsrechte der Interessenvertretungen wie Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen von großer Wichtigkeit. Das Seminar zum Thema Datenschutz im Personalwesen setzt sich zum einen mit den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten der Interessenvertretungen auseinander und behandelt zum anderen die aktuelle Rechtsprechung zu den Beteiligungs- und Informationsrechten des Betriebsrats.
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter aus dem Personalwesen, dem Bereich Datenschutz und Revision; Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Betriebsratsmitglieder
Inhalt:
Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz
- Übersicht zur Rechtsordnung: relevante Rechtsvorschriften
- Einordnung von Betriebsvereinbarungen
- Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältnis
- Zweckbindungs- und Erforderlichkeitsgrundsatz

Einwilligung des Arbeitnehmers
- Zulässigkeit von Einwilligungen im Arbeitsverhältnis
- Form von Mitarbeiter-Einwilligungen
- Sicherstellung „freier" Entscheidungen des Arbeitnehmers
- Beispiele erforderlicher Einwilligungen

Bewerbungsphase
- Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers
- Bewerber-Testverfahren: ärztliche Einstellungsuntersuchungen, psychologische Testverfahren
- Background-Checks

Beschäftigtendaten nach Einstellung: allgemeine Anforderungen nach § 26 BDSG
- Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufklärung von Straftaten
- Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter
- Umgang mit besonderen Datenkategorien wie u.a. Gesundheitsdaten
- Übermittlungen innerhalb des Konzerns
- Aktuelle Rechtsprechung

Überwachung des Online-Verhaltens der Mitarbeiter
- Mithören und Aufzeichnen von Telefonaten
- Zugriff auf E-Mails der Beschäftigten
- Auswertung des Internetverhaltens der Mitarbeiter
- Fernmeldegeheimnis im Arbeitsverhältnis

Verwendung riskanter Technologien
- Verbreitung von Bildnissen zum Beschäftigten
- Zulässigkeit von Videoüberwachungen
- GPS-Signale zur Positionsbestimmung
- Biometrische Zugangskontrolle

Rechte der Beschäftigten
- Einsichtsrecht in die Personalakte
- Praktische Umsetzung der Informationspflichten nach DSGVO
- Umfang des Auskunftsrechts
- Löschrechte und Speicherfristen für Personalaktenunterlagen
- Schadenersatz

Rolle des Betriebsrats und andere Interessenvertretungen
- Betriebsrat als Verantwortlicher?
- Verhältnis zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Ableitungen für Schwerbehindertenvertretungen

Rechte des Betriebsrats
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Informations- und Kontrollrechte des Betriebsrats
- Aktuelle Rechtsprechung
Voraussetzungen:
Vorkenntnisse im Datenschutzrecht sind von Vorteil, sind aber nicht zwingend vorausgesetzt.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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