EX/A38/40301201/14102019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
1.713,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.440,00 EUR)

Gesamt
1.713,60
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.440,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.

Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte:

- Überwachung des Weges der Abfälle – von der Entstehung bis zur Entsorgung
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen
- Kontrolle der Entsorgungsprozesse
- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung
- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit drei VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Inhalt:
- Kenntnisse des Abfallrechts
- Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
- Betrachtung haftungs- und strafrechtlicher Risiken
- Der Abfallbeauftragte in der Praxis
- Erfassen und Klassifizieren der Abfälle
- Sonstige Vorschriften zur Trennung und Handhabung
- Lagerung, Behandlung und Bereitstellung von Abfällen
- Die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der Abfallwirtschaftsbeteiligten
- Recht der Abfallverbringung
- Nachweisverfahren und Registerführung im Entsorgungsprozess
- Transport von Abfällen nach Abfall- und Gefahrgutrecht
- Praktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im Betrieb
- Lernzielkontrollen
Voraussetzungen:
Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.
Hinweise:
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abschluss:
Behördlich anerkannte Bescheinigung
Ansprechpartner:


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