Stellen Sie Ihre Kompetenz unter Beweis. Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis. Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung. Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Inhalt:
Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten der vorangegangenen Schulung und sind im Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm VDA 6.3 – Prozessauditor (TÜV) aufgeführt.
Voraussetzungen:
Teilnahmebescheinigung des Lehrgangs Qualitätsbeauftragter (TÜV) oder nachweislich vergleichbarer Kenntnisstand Fünf Jahre Berufserfahrung in Unternehmen der Automobilindustrie Auditerfahrung mit mindestens zwei durchgeführten Audits nach ISO 9001 unter Berücksichtigung der ISO 19011 Diese Voraussetzungen werden in Form eines Zertifizierungsantrags (erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung, vor der Anmeldebestätigung) vom Kandidaten nachgewiesen.
Prüfungsmodus : Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 32 Prüfungsaufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice-(MC-) und 2 offene Aufgaben. Die mündliche Prüfung dauert 25 Minuten. Der Kandidat stellt sein Fachwissen und seine Gesprächstechnik bei der Lösung zu einer konkreten Aufgabenstellung vor.
Erfolgskriterium: Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die schriftliche und die mündliche Prüfung bestanden sind.
Zugelassene Hilfsmittel: Als Hilfsmittel ist die Nutzung von Schulungsunterlagen sowie eigener Aufzeichnungen und der VDA 6.3 in der aktuellen Fassung zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis: Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewerteten Zertifizierungsantrag, wird Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT erteilt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche und werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung: Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm VDA 6.3 – Prozessauditor (TÜV) verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
Abschluss:
Zertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung