EX/A36/GGF-A/Str/03122018-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
452,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 380,00 EUR)

Gesamt
452,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 380,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Nach Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage, die Prüfung zur Wiederanerkennung Ihrer EG-Schulungsbescheinigung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen: § 4 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung beinhaltet, dass der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter eine Geltungsdauer von 5 Jahren hat. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Sachgebiete, deren Kenntnisse in einer Prüfung nachzuweisen sind. Dazu gehören die Kenntnis über allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen genauso wie die verkehrsbezogenen Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen, das Gelernte in Ihrem Berufsalltag umzusetzen. Auch für den Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit anderen Seminarteilnehmenden bietet der Lehrgang genügend Raum.
Teilnehmerkreis:
Alle Gefahrgutbeauftragten, die sich auf die Prüfung zur Wiederanerkennung ihrer EG-Schulungsbescheinigung vorbereiten wollen bzw. interessierte Teilnehmer
Inhalt:
Sachgebiete, deren Kenntnis in einer Prüfung nachzuweisen ist

Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Kenntnisse der wichtigsten Unfallursachen

Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
- Klassifizierung der gefährlichen Güter
- Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Beschriftung und Gefahrzettel
- Vermerke im Beförderungspapier
- Versandart und Abfertigungsbeschränkungen
- Beförderung von Fahrgästen
- Zusammenladeverbot und Vorschriftsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- Trenngebote
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Reinigung bzw. Lüftung vor dem Verladen und nach dem Entladen
Hinweise:
Die Prüfung kann vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover am 04.12.2018 abgelegt werden.
Ihre Anmeldung ist erforderlich unter: gefahrgut@hannover.ihk.de.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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29.08.2024