EX/A33/30401401/09052019-1
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Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Bremen
Airbus-Allee 3
28199 Bremen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
583,10
EUR (inkl. USt)
(Netto: 490,00 EUR)

Gesamt
583,10
EUR (inkl. USt)
(Netto: 490,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
So gelingt Ihnen der rechtssichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars erhalten Sie Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie „Wann ist eine Veränderung wesentlich?“ und „Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)?“.

Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten kennen. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Hersteller- und Betreiberpflichten auf. Weiterhin vermitteln sie Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.

In der Praxis werden häufig Veränderungen an Maschinen vorgenommen. Beispielsweise durch den Umbau geänderter Herstellungsprodukte oder durch Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber hier in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und den Nachweis der Sicherheit der Maschine vor.

Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der Maschinenrichtlinie zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der Maschinenrichtlinie in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Technische Leiter, Betriebsleiter, Produktionsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Inhalt:
Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung

Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung

Definition „wesentliche Veränderungen“

Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie

Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahrens

Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine

Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine

Technische Dokumentation von Maschinen

Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten

Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung, sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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