Anforderungen aus dem Chemikalienrecht für Anwender
Ihr Nutzen:
Die REACH-Verordnung hat im ersten Schritt mehr als 23.000 Substanzen registriert. Parallel dazu wurden weitergehende Anforderungen an Gegenstände (Erzeugnisse) und die Kommunikation von besorgniserregenden Stoffen (Englisch: Substances of Very High Concern – kurz SVHC) gestellt. Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 % SVHC-Stoffanteil hat der Inverkehrbringer die Kunden zu informieren und ggf. Einträge in die so genannte SCIP-Datenbank vorzunehmen.
Unser Seminar hat zum Ziel, Sie darüber zu informieren, was REACH (EG 1907/2006) will und was die einzelnen Regularien für Sie bedeuten. Neben den Grundlagen gehen wir besonders auf das Thema SVHC-Stoffe in Erzeugnissen ein. Wir machen Sie mit den Anforderungen der EU-Verordnung vertraut, und unser Kurs bietet praktische Ansätze zur Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation von SVHC-Stoffen. Unsere erfahrenen Referenten geben Ihnen praxisnahe Tipps zur Umsetzung und zu Eintragungen in die SCIP-Datenbank.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Führungskräfte, Qualitätsmanager, Einkäufer, Compliance Manager, REACH-Beauftragte in Unternehmen, Betriebsbeauftragte für Gefahrstoffe, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz-Beauftragte sowie Arbeitsmediziner.
Inhalt:
• Einführung in die nationale und EU-Chemikalienpolitik • Ziele, Mechanismen und Verantwortungen der REACH-Verordnung • Akteure unter REACH • Definition von Erzeugnissen • Einführung SVHC-Stoffe • Meldepflichten für Erzeugnisse, Schnittstellen zum nationalen Recht • Einführung SCIP-Datenbank • Ermittlung von SVHC-Stoffen durch Fragebögen und Laboranalysen • Aufbau eines Systems zur innerbetrieblichen Bewertung • Schnittstellen zu anderen Regelwerken (RoHS, TSCA etc.) • Fragen und Diskussion - Anknüpfung an das Umweltrecht und an weitere Arbeitsschutzvorschriften
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.