Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
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Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die neue Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt. Unser Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV ist eine behördlich anerkannte Fortbildung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stellen die Aufrechterhaltung der vorhandenen Sachkunde sicher. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referenten zur Verfügung.
Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.
• Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP
• Sicherheitsdatenblätter
• Einführung in die Chemikalienverbotsverordnung
• Verbote des Inverkehrbringens
• Sachkunde- und Fortbildungsanforderungen
• Anforderungen an die Abgabe
• Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
• Praxis und Diskussion
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