Geschäftsstelle Bremen
Airbus-Allee 3
28199 Bremen
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Alle der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterliegenden und im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erstmalig in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkte müssen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie müssen – mit Ausnahme unvollständiger Maschinen – die CE-Kennzeichnung tragen. Dies gilt somit auch für in den EWR importierte neue oder alte Maschinen.
Die MRL erfasst auch den Eigengebrauch und die wesentliche Veränderung von vorhandenen Maschinen und Anlagen. Zudem fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass neue Arbeitsmittel, die der MRL unterliegen, vom Arbeitgeber nur dann bereitgestellt werden dürfen, wenn sie alle Anforderungen der MRL erfüllen. Es sind deshalb nicht nur Zulieferer, Hersteller und Händler/Importeure, sondern auch Betreiber und Instandhalter angehalten, sich mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Was ist beim Umbau von bestehenden Maschinen/Anlagen zu beachten (Betriebssicherheitsverordnung)?
Richtlinien und Normen
Anwendung und Ausnahmen
Unvollständige Maschinen
Pflichten der Maschinenhersteller
Pflichten der Arbeitgeber bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Maschinen)
Aus Gefahrenanalyse wird Risikobeurteilung
Anforderungen an Schutzeinrichtungen neu geregelt
Betriebsanleitung und technische Dokumentation
Montageanleitung für unvollständige Maschinen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Dokumentationsbevollmächtigter - Aufgaben und Pflichten
Rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen und die verantwortlich Handelnden
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