Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ? Theorie
Theoretische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001
Ihr Nutzen:
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.
Die Ausbildung umfasst ein allgemeines Theoriemodul und in Abhängigkeit der später auszuführenden Tätigkeiten ein spezifisches Praxismodul. Die Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten einschließlich einer Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber erfolgen.
Im Theoriemodul werden die allgemeinen Kenntnisse beim Umgang mit elektrischem Strom und elektrischen Betriebsmitteln vermittelt. Dazu zählen die Gefahren und die Wirkung des Stromes und notwendige Schutzmaßnahmen. Weiterhin vermitteln wir Ihnen technische Grundlagen und die notwendigen Kenntnisse zu Prüfungen und Messungen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit drei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter, die als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten definierte und sich wiederholende Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen. - Monteure aus dem Bereich Küchen- und Möbelbau - Monteure aus dem Bereich Fenster-, Rollladen- und Markisenbau - Technische Mitarbeiter aus dem Bereich Facility Management und Hausmeister - Monteure aus dem Bereich Maschinenbau
Inhalt:
Die Schulungsinhalte entsprechen den Vorgaben des DGUV Grundsatz 303-001:
Grundlagen der Elektrotechnik
Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf Menschen, auf Tiere und Sachen
Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
Prüfung der Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nach DGUV Grundsatz 303-001 eine abgeschlossene technische Berufsausbildung.
Hinweise:
Die Teilnahme am Seminar ersetzt nicht die geforderte praktische Ausbildung und die Ernennung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" durch den Unternehmer.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie