Geschäftsstelle Oldenburg
Im Technologiepark 6
26129 Oldenburg
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Um als Baustellenkoordinator tätig werden zu können, besuchen Sie zusätzlich zu diesem Seminar den Lehrgang „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Baustellenkoordinatoren“ und weisen baufachliche Kenntnisse und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Planung oder Ausführung nach. Der Besuch des Lehrgangs „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Baustellenkoordinatoren“ kann entfallen, wenn Sie über eine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen anhand von zahlreichen anschaulichen Beispielen aus der Praxis. Moderne Unterrichtsmaterialien erleichtern es, gelernte Inhalte in den beruflichen Alltag zu transferieren. Im Seminar bleibt Ihnen genügend Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit drei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
- Gefährdungen
- SIGE-Plan
- Plan für spätere Arbeiten
- Dokumentation (LV, Baustellenordnung ...)
- Übung und Auswertung
- Schriftliche Erfolgskontrolle
besuchen, wer nachweislich über die in der RAB 30 Abschnitt 4.2 geforderten arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse verfügt. Sollten
die entsprechenden Kenntnisse nicht vorhanden sein, ist zusätzlich die Teilnahme an dem Lehrgang „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
für Baustellenkoordinatoren (nach RAB 30)“ notwendig.
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