EX/A38/10152201/14032019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
1.154,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 970,00 EUR)

Gesamt
1.154,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 970,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Erhalten Sie einen Überblick über alle datenschutzrechtlichen Besonderheiten für Einrichtungen im Gesundheitswesen: Unsere Veranstaltung ist in zwei Tage aufgeteilt. Am ersten Seminartag vermitteln Ihnen erfahrene Referenten die zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz beim Umgang mit Patientendaten. Den Schwerpunkt des zweiten Seminartages bildet die praktische Umsetzung in Ihrer Einrichtung.

Nach dem Besuch unserer Veranstaltung verfügen Sie über Spezialwissen, um die besondere Fachkunde zur Ausübung der Position des Datenschutzbeauftragten in Einrichtungen des Gesundheitswesens nachzuweisen: Der Schutz persönlicher Daten wird immer wichtiger und in zunehmendem Maße als Qualitätsmerkmal angesehen. Gerade in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist der Umgang mit Patientendaten ein sehr sensibler Bereich. Bei diesen Daten handelt es sich stets um sehr persönliche Daten, die erhöhte Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit stellen. Aus diesem Grund existieren gesonderte Bestimmungen zum Schutz der Daten Ihrer Patienten.

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit drei VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Datenschutzbeauftragte aus Einrichtungen des Gesundheitswesens
Inhalt:
Einführung in die Datenschutzrechtsordnung
- Datenschutzvorschriften im Gesundheitsbereich und ärztliche Schweigepflicht
- Verantwortlichkeiten für den Datenschutz innerhalb medizinischer Einrichtungen

Die Verarbeitung von Patientendaten innerhalb der Einrichtung
- Die Erhebung und Speicherung für Zwecke der Behandlung
- Der Zugriff auf Patientendaten über die elektronische Gesundheitskarte
- Die Dokumentationspflicht des Arztes
- Weitergabe der Patientendaten innerhalb der Einrichtung
- Verarbeitung für Forschungszwecke
- Das Akteneinsichtsrecht des Patienten

Die Übermittlung von Patientendaten
- Übermittlung an nachbehandelnde Einrichtungen oder staatliche Empfänger
- Informationsansprüche der Krankenkassen und der MDK

Die Auftragsdatenverarbeitung und Archivierung
- Einbeziehung von IT-Dienstleistern und ärztliche Verschwiegenheitspflicht
- Archivierungs- und Löschungspflichten

Besonderheiten in der praktischen Umsetzung
- Klinische Informationssysteme (KIS) und das Eckpunktepapier
- Kommunikation in medizinischen Einrichtungen
- Datenschutz und Point-of-Care(POC)-Anwendungen
- Fernwartung von IT-Systemen
- Die Schweigepflicht beim Zugriff auf Patientenakten in Ermittlungsverfahren
- Datenschutzkonforme Weiterbildung der Mitarbeiter
- Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
- Anforderungen und Praxis

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), aktueller Stand, Entwicklungen und Tendenzen

Anfragen/Auskunftsbegehren von Leistungsträgern in der Praxis

Voraussetzungen:
Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus den Bereichen des Datenschutzrechts, der Datenschutzorganisation sowie der modernen Informationstechnik und Datensicherheit, die z. B. im Seminar "Datenschutzbeauftragter (TÜV®)" erworben werden können.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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