Anforderungen aus dem Chemikalienrecht für Anwender
Ihr Nutzen:
Informieren Sie sich über die Anforderungen von REACH: Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Umsetzung im deutschen Rechtssystem und die Anknüpfung zur Gefahrstoffverordnung. Wir machen Sie mit der Struktur des Chemikalienrechts und den Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen vertraut.
Hinter der Abkürzung REACH verbirgt sich die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
REACH erwartet von Herstellern, Importeuren und Anwendern die richtige Umsetzung chemikalienrechtlicher Vorgaben. Neben der Registrierung steht die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette durch Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien im Vordergrund. Für Lieferanten von Erzeugnissen (zum Beispiel Autoteile, Möbel, Fahrräder) stellt sich die Frage nach der REACH-Konformität von Produkten des Alltags. Auch die Frage nach dem Vorhandensein von besorgniserregenden Stoffen (Englisch SVHC) ist von zunehmender Bedeutung.
Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG. Sie wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit zwei weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ersteller von Sicherheitsdatenblättern, Führungskräfte und Beauftragte von Herstellern, Anwender von Chemikalien und deren Zubereitungen.
Inhalt:
Einführung in das internationale und nationale Chemikalienrecht
Gewinnung von Daten zu Stoffeigenschaften – Registrierungspflichten durch REACH
Pflichten für Hersteller und Importeure von Stoffen
Sicherheitsdatenblätter – Auswirkungen von REACH und CLP
Gefahrstoffverordnung – Umsetzung der europäischen Forderungen
Stoffsicherheitsberichte – Expositionsszenarien und Deskriptoren, Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen
Zulassungspflichtige Stoffe – Verpflichtungen der Anwender, Vorgehen der Behörden
Erzeugnisse – Informationspflichten bei besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe)
Aufgaben der nationalen Behörden und der europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Kontrolle in deutschen Unternehmen
Aktueller Stand bei der Registrierung und Einstufung von Chemikalien
Kommunikation in der Lieferkette – Bedeutung und Sinn von Fragebögen
Praxis und Diskussion
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.