Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)
nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Ihr Nutzen:
In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 – 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Security bewertet.
Teilnehmerkreis:
Hallenwarte, Hausmeister, Hallen-Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport, Schule, Gebäudemanagement
Inhalt:
Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten) Delegation von Verantwortung und Pflichten Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen Aufsichtspersonen Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017 Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen) Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege) Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Erfahrungsaustausch Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung, sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.