Der Umgang mit Patientendaten ist ein hochsensibles Thema und unterliegt daher den hohen Anforderungen des Datenschutzes im Gesundheitswesen.
Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.5.2018 sind nicht nur Krankenhäuser, sondern alle Praxen aus den Bereichen Gesundheitswesen und Heilberufe wie z. B. Arztpraxen, Physiotherapeuten, usw. davon betroffen. Da die Verstöße gegen Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheitswesen mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden können, sollten Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen entsprechend geschult werden.
Viele Arztpraxen haben - anders als in Krankenhäusern - beispielsweise keinen direkten Datenschutzbeauftragten und müssen sich daher die relevanten Informationen zum Thema Datenschutz in Arztpraxen erst einmal selbst beschaffen und ihre Mitarbeiter sensibilisieren. Diese Fortbildung bietet dafür eine sehr gute Basis und vermittelt Ihnen unter anderem den richtigen Umgang mit und die korrekte Speicherung von personenbezogenen Patientendaten.
Die Haupttätigkeit eines Datenschutzverantwortlichen im Gesundheits- und Sozialwesen besteht darin, den Umgang mit Patientendaten zu bewerten und zu kontrollieren sowie die Prozesse rechtssicher zu steuern.
Beim Umgang mit Patientendaten muss der Datenschutzverantwortliche im Gesundheits- und Sozialwesen die geltenden Rechtsverordnungen kennen und umsetzen können.
Des Weiteren sind für den Aufbau und die Etablierung eines organisationsspezifischen Datenschutzmanagementsystems (DSMS) die erfolgreiche Integration der Planung, der Kontrolle und der Steuerung von Prozessen und ergänzenden Dokumenten sowie die Dokumentation eines Datenschutzkonzepts erforderlich.
Das zweitägige Seminar Datenschutz im Gesundheitswesen der TÜV NORD Akademie informiert Sie konkret über die Rechtslagen. Sie profitieren von vielen organisatorischen Tipps und praktischen Beispielen, welche Sie direkt in Ihrer Praxis umsetzen können. Nutzen Sie die Gelegenheit mit anderen Teilnehmenden über die Besonderheiten in Ihrem beruflichen Umfeld zu sprechen und zu hinterfragen.
Teilnehmerkreis:
Datenschutzverantwortliche im Gesundheits- und Sozialwesen, Mitarbeiter, die mit Datenschutzfragen beauftragt sind oder beauftragt werden sollen
Inhalt:
Datenschutzspezifische Gesetze und Vorschriften des Gesundheitswesens
Verantwortlichkeiten und Anforderungen beim Umgang mit Gesundheits- und Sozialdaten
Datenschutz in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Arztpraxen, Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Alters- oder Pflegeheimen und dem Gesundheitshandwerk
Die Einwilligung des Patienten
Die Erhebung und Speicherung für Zwecke der Behandlung
Weitergabe der Patientendaten innerhalb der Einrichtung
Dokumentationspflicht des Arztes
Die Auftragsverarbeitung und ärztliche Schweigepflicht
Informationsansprüche der Krankenkassen und des MDK
Übermittlung von Patientendaten an Polizei, Staatsanwaltschaften und weitere staatliche Empfänger
Reichweite des Beschlagnahmeschutzes ärztlicher Unterlagen
Auskunfts- und Einsichtsrechte
Übermittlung an nachbehandelnde Einrichtungen
Bußgeldkatalog
Sanktionsmöglichkeiten und Folgen bei Datenschutzverstößen
Aufbau und Betrieb eines Datenschutzmanagements
Sensibilisierung der Mitarbeiter
Archivierungsfristen und Löschfristen
Praktische Übungen: -Erstellung Verfahrensverzeichnis -Datenschutz-Folgenabschätzung -Technisch-organisatorische Maßnahmen -Auftragsverarbeitung -Prüfung der vorhandenen Praxisunterlagen vor dem Hintergrund von Art. 32 DSGVO
Voraussetzungen:
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.