TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Ihr Nutzen:
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach: Wer bisher die Sachkunde nach TRGS 519 erwarb, erlangte einen lebenslang gültigen Sachkundenachweis. Mit der Überarbeitung der TRGS 519 im Jahr 2014 wurde diese unbefristete Gültigkeit aufgehoben. Fortan muss jeder Sachkundige alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Im Seminar bringen Sie unsere Experten auf den neusten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie von der aktuellen gesetzlichen Lage bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort. Das Seminar ist behördlich anerkannt. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um sechs Jahre.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit zwei weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Gesundheitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten
Inhalt:
Asbest – Verwendung und Eigenschaften - Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen) - Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere - Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung - Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 - DGUV Information 201-012 (bisherige BGI 664) „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen - zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen - Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung - Aufgaben der sachkundigen Person - Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit) - Betriebsanweisung und Unterweisung - Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung - Auswahl und Anwendung
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.
Hinweise:
Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihres noch gültigen Sachkundenachweises ein.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie