EX/A45/E-Steuer/26112018-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Stuttgart
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
559,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 470,00 EUR)

Gesamt
559,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 470,00 EUR)

Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar!
Bitte wählen Sie einen Alternativtermin, oder kontaktieren Sie uns, um sich ggf. für eine Warteliste anzumelden.


Weitere Informationen / Anmeldeformular zum Drucken

Ihr Nutzen:
Entdecken Sie mit unserem Energiesteuer-Seminar Effizienzsteigerungs- und Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen: Unser Grundlagenseminar zeigt Ihnen auf, wie Sie von Steuerbegünstigungen zur Energiesteuer und zur Stromsteuer profitieren und Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen aufdecken. Zudem erläutern wir Ihnen in diesem speziell konzipierten Seminar zur Strom- und Energiesteuer die maßgeblichen energie- und stromsteuerrechtlichen Grundlagen beim Bezug, der Verwendung und der Abgabe von Strom und Energieerzeugnissen (z. B. Erdgas, Heizöl, Kohle, Mineralöle). Besprochen werden unter anderem die Steuerentlastungen für das Produzierende Gewerbe und für Stromerzeugungsanlagen.

Dabei gehen unsere Dozenten ausführlich auf die Ermittlung und steuerrechtliche Behandlung von Stromabgaben an Dritte ein, wobei aktuelle Rechtsänderungen zielgerichtet und teilnehmerfokussiert vorgestellt werden. Darüber hinaus weisen wir Sie in unserem Energiesteuer-Seminar auf formale Fallstricke der amtlichen Vordrucke (Steuerentlastungsanträge und Steueranmeldungen) und der neuen Meldepflichten aus dem EU-Beihilferecht hin.

Außerdem besprechen wir mit Ihnen den Ablauf einer Betriebsprüfung zum Energie- und Stromsteuerrecht sowie alle diesbezüglich beachtenswerten Punkte. Unsere Referenten geben Ihnen im Seminar zur Strom- und Energiesteuer zu allen Themen wertvolle Praxishinweise und besprechen auch gerne Ihre Praxisfälle.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich insbesondere an Sachbearbeiter der Steuerabteilungen, Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer, die mit der Abwicklung der Verbrauchsteuern im Unternehmen betraut sind.
Inhalt:
Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2018
(Bundestagsbeschluss vom 01.06.2017)

NEU – Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung mit Wirkung 01.01.2018,
veröffentlicht am 08.01.2018

Neue Anforderungen des EU-Beihilferechts
- Reform des EU-Beihilferechts
- Beihilfetatbestände des Energie- und Stromsteuerrechts
- Selbsterklärung auf Vordruck 1139
- Meldepflichten nach der EnSTransV auf Vordrucken 1461, 1462 und 1463
- Das neue elektronische Erfassungsportal zur EnSTransV

Entlastungsanträge zur Energie- und Stromsteuer
- Steuerentlastungen für die Stromerzeugung
- Steuerentlastungen für das produzierende Gewerbe
- Steuerentlastung für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung

Aktuelle Rechtsprechung

Prüfungen der Hauptzollämter
- Prüfungen der Zollverwaltung
- Festsetzungsverjährung
- Prüfungsumfang bei der Energie-, Strom- und Branntweinsteuer
- Ablauf einer Außenprüfung
- Bußgeldverfahren
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


Newsletter abbonieren

kostenloser Service!