Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung zur ChemVerbotsV
Ihr Nutzen:
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Fachkenntnisse zur Erlangung der eingeschränkten Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV als Vorbereitung auf die behördliche Prüfung:
Lernen Sie in unserem Sachkundelehrgang, die Chemikalienverbotsverordnung zu verstehen und die richtigen Konsequenzen für den Vertrieb gefährlicher Chemikalien abzuleiten: Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen, und regelt die notwendige Sachkunde dafür. Unser Kurs deckt die eingeschränkte Sachkunde ohne Pflanzenschutzmittel und Biozide ab. In unserem Seminar vermitteln Ihnen praxiserfahrene Referenten die Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts. Sie werden anhand von Lernerfolgskontrollen auf die Prüfungsfragen zur Erlangung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vorbereitet. Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Abgabeanforderungen und Beschränkungen. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referenten zur Verfügung.
Teilnehmerkreis:
Abgabebeauftragte Personen, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs
Inhalt:
Übersicht europäisches und deutsches Chemikalienrecht EU-Recht: - REACH (EG 1907/2006) - Pflanzenschutzmittel- und Biozid-Verordnung (EU 1107/2009, EU 528/2012) - Einstufung und Kennzeichnung nach CLP (EG 12727/2008) - PIC, POP und F-Gase-VO
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Hinweise:
Die Prüfung zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung wird vor der sachlich und örtlich zuständigen Behörde abgelegt. Hierzu ist eine separate Anmeldung bei der Behörde und das Vorlegen des Personalausweises notwendig. Infos erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der TÜV NORD Akademie.