Produktsicherheitsbeauftragter (TÜV), Teil 2 ? automotive
Product Safety and Conformity Representative (PSCR)
Ihr Nutzen:
Seminar im Bereich Qualitätsmethoden und Qualitätstechniken: Unsere Referenten vermitteln Ihnen unter Einbeziehung des VDA-Bandes Produktintegrität die relevanten Kenntnisse, um als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) beziehungsweise Product Safety and Conformity Representative (PSCR) für die Automobilindustrie tätig werden zu können. Sie erhalten einen Überblick über kundenspezifische Anforderungen der Hersteller an die Lieferkette. Als Produktsicherheitsbeauftragter ist es Ihre Aufgabe, produktsicherheitsrelevante Mängel zum Schutz der Verbraucher zu vermeiden. Hieraus resultieren die Anforderungen an den Produktsicherheitsbeauftragten in der Zulieferindustrie. Das bedeutet im Einzelnen: - Fehlerprävention beim Produktentstehungsprozess - Vermeidung von produktsicherheitsrelevanten Fehlern in der Fertigung, Montage und in Prüfprozessen - Risikobewertungen im Rahmen von Projekten, Prozessen oder Produkten - Sicherstellung von Informationsaustausch - Produktintegrität im Produktlebenszyklus
Laut Gesetz (§ 823 BGB) ist jeder Hersteller verpflichtet, eine Marktbeobachtung durchzuführen. In der Automobilindustrie wird dies durch Kundenanforderungen noch weiter präzisiert und die Anforderungen erweitert. Einige Automobilhersteller (OEMs) fordern die Benennung eines Produktsicherheitsbeauftragten (PSB) im Unternehmen. Der VDA hat die Anforderungen in dem neuen VDA-Band Produktintegrität aufgenommen und einen einheitlichen Standard geschaffen. Dieser VDA-Band ist somit der Leitfaden für jeden Produktsicherheitsbeauftragten bzw. Product Safety and Conformity Representative (PSCR).
In diesem Teil der Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten vermitteln wir Ihnen die Methoden und Werkzeuge zur Umsetzung dieser Aufgaben mit dem Schwerpunkt Automobilindustrie. Durch den Bezug zu Normen, zu Gesetzen und zu kundenspezifischen Anforderungen lernen Sie die Aufgaben und Befugnisse eines Produktsicherheitsbeauftragten kennen und durch Praxisbeispiele gesichert anzuwenden.
Nach dem Besuch der insgesamt dreitägigen Ausbildung zum Produktsicherheitsbeauftragten (TÜV), Teil 1 und Teil 2, können Sie eine Prüfung ablegen. Unsere Prüfungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem hohen Anspruch der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) an die Prüfungsregularien im akkreditierten Bereich folgen. Ihnen fehlen die Grundlagen zum Thema rechtliche Vorschriften? Dann besuchen Sie auch unser Grundlagenseminar zum Produktsicherheitsbeauftragten (Teil 1).
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung, Technische Leitung, Konstrukteure, Entwicklungsleiter sowie Mitarbeiter des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung, die die Aufgabe des Produktsicherheitsbeauftragten übernehmen sollen. Der 2. Teil dieser Ausbildung richtet sich insbesondere an die Zulieferindustrie der Automobilindustrie.
Inhalt:
Teambildung ("Störfallteam")
Analyse des "Störfalls", Situationsanalyse (Kepner Tregoe)
Ableitung von Sofortmaßnahmen
Sicherstellung der Kommunikation (inkl. Selbstanzeige)
Praktische Anwendung der Problemlösungsmethoden: - Ishikawa, 5-Why, Global 8D-Report
Umgang mit den "Besonderen Merkmalen" (BM) - BMS: Sicherheitsanforderungen, Produktsicherheit - BMZ: Zulassungsanforderung - BMF: Forderungen/Funktion
Prozessreifegrad in der Produktentwicklung
PSCR VDA Produktintegrität in der Automotive Industrie
Prüfung
Voraussetzungen:
Voraussetzung ist der Besuch der Veranstaltung Produktsicherheitsbeauftragter, Teil 1 - Basiswissen.
Hinweise:
Zur Teilnahme an der Prüfung ist eine separate Anmeldung erforderlich, es entstehen zusätzliche Prüfungsgebühren. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT, mit dem Sie die Normenanforderung aus dem Abschnitt 7.2 der DIN EN ISO 9001 erfüllen.
Wenn die Möglichkeit besteht, bringen Sie bitte ein Laptop mit und das VDA-Band Produktintegrität.