Geschäftsstelle Magdeburg
Gustav-Ricker-Str. 62
39120 Magdeburg
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Mit diesem Wechsel ergeben sich mehrere Änderungen, sowohl für den Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen als auch für WHG-Fachbetriebe.
Gemäß der AwSV hat der WHG-Fachbetrieb bspw. nun sicherzustellen, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt.
In unserem Seminar „Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) – Fortbildung“ stellen wir Ihnen die neue AwSV vor und gehen dabei insbesondere auch auf die Neuerungen ein. Mit dieser Veranstaltung kommen Sie der Fortbildungspflicht nach.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
Wichtige Neuerungen gegenüber den bisherigen Regelungen
Was ändert sich für Fachbetriebe nach WHG?
Stellt die AwSV höhere technische Anforderungen als die bisherigen Länderverordnungen (VAwS)?
Was ändert sich bei den Betreiberpflichten?
Gibt es Bestandsschutz für Altanlagen?
Was ändert sich bei der Prüfpflicht?
Inwieweit werden Biogas- und JGS-Anlagen jetzt vom Wasserrecht erfasst?
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