Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
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Hinter der Abkürzung REACH verbirgt sich die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
REACH erwartet von Herstellern, Importeuren und Anwendern die richtige Umsetzung chemikalienrechtlicher Vorgaben. Neben der Registrierung steht die Weitergabe von Informationen in der Lieferkette durch Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien im Vordergrund. Für Lieferanten von Erzeugnissen (zum Beispiel Autoteile, Möbel, Fahrräder) stellt sich die Frage nach der REACH-Konformität von Produkten des Alltags. Auch die Frage nach dem Vorhandensein von besorgniserregenden Stoffen (Englisch SVHC) ist von zunehmender Bedeutung.
Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG. Sie wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit zwei weiteren VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
Gewinnung von Daten zu Stoffeigenschaften – Registrierungspflichten durch REACH
Pflichten für Hersteller und Importeure von Stoffen
Sicherheitsdatenblätter – Auswirkungen von REACH und CLP
Gefahrstoffverordnung – Umsetzung der europäischen Forderungen
Stoffsicherheitsberichte – Expositionsszenarien und Deskriptoren, Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen
Zulassungspflichtige Stoffe – Verpflichtungen der Anwender, Vorgehen der Behörden
Erzeugnisse – Informationspflichten bei besorgniserregenden Stoffen (SVHC-Stoffe)
Aufgaben der nationalen Behörden und der europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Kontrolle in deutschen Unternehmen
Aktueller Stand bei der Registrierung und Einstufung von Chemikalien
Kommunikation in der Lieferkette – Bedeutung und Sinn von Fragebögen
Praxis und Diskussion
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