Befähigte Person/Sachkundiger für PSA gegen Absturz
Ihr Nutzen:
PSA gegen Absturz (PSAgA) ist eine Schutzausrüstung der Kategorie 3 und muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Das Seminar vermittelt neben den Inhalten der DGUV-Regel 112-198 (Anwendung aller verfügbaren PSAgA) alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Prüfung von PSAgA und Anschlageinrichtungen nach EN795 gebraucht werden. Hierzu gehören anschauliche Demonstrationen und praktische Übungen zum Beurteilen von Verschleiß- und Materialschäden.
Die Sachkunde für PSAgA ist ein Baustein zur Befähigung, Anwender in den Gebrauch von PSAgA zu unterweisen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die PSA und Anschlagvorrichtungen prüfen, sowie Anwender von PSA gegen Absturz beraten wollen.
Inhalt:
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Dienstanweisungen
Unterschiedliche Ausrüstungsarten und ihre jeweiligen Anforderungen
Sachgerechte Verwendung der PSA
Das vorschriftsgemäße Anschlagen
Das ordentliche Aufbewahren der PSA
Anzeichen von Schäden erkennen
Kenntnisüberprüfung
Voraussetzungen:
Alle potentiellen Teilnehmer müssen vor dem Seminar via Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie eine aktuelle Unterweisung nach DGUV Regel 112-198 absolviert haben.