Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8), DGUV Grundsatz 309-007 und 309-008 (bisherige BGG 956 und BGG 956-1)
Ihr Nutzen:
Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten bestellt werden zu können. Der Seminarinhalt richtet sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, eigenverantwortlich Winden, Hub- und Zuggeräte wiederkehrend zu prüfen und zur weiteren Verwendung freizugeben.
Die DGUV Vorschrift 54 (bisherige BGV D8) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten vor. Nach § 23 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese Arbeitsmittel entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person geprüft werden.
Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen den aktuellen Kenntnisstand und die nötigen Rechtsgrundlagen Ihrer Branche. Das Seminar bietet Ihnen genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen und auszutauschen.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen - Betriebssicherheitsverordnung - Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik - Arbeitsschutzvorschriften - DIN-Normen - DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007, DGUV Grundsatz 309-008, DGUV Regel 100-500 (bisherige BGV D8, BGG 956, BGG 956-1 und BGR 500 Kapitel 2.8)
Bauvorschriften - Baugruppen und Bauelemente - Sicherheitstechnische Einrichtungen
Durchführung von Prüfungen - Verantwortung und Haftung bei Prüfungen von Winden, Hub- und Zuggeräten - Bedeutung der Befähigten Person - Schäden und deren Beurteilung - Arbeitsschutz bei der Prüfung - Dokumentation - Einweisung in die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungspersonal sowie Mitarbeiter, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als Befähigte Personen zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten eingesetzt werden sollen
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Sicherheitspass der TÜV NORD Akademie