Befähigte Person zur Prüfung bei Explosionsgefährdungen - Fortbildung
Gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3
Ihr Nutzen:
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Explosionsschutz: Sie prüfen Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen auf Explosionsgefährdung? Dann sind Sie laut Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 Teil 1 zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet. Dazu gehört, dass Sie Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik und der Technischen Regelwerke auffrischen.
Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen alle Neuerungen und das aktuelle Wissen zum Thema Explosionsschutz. Gemeinsam werten wir Schadensereignisse aus und besprechen aktuelle Prüfungen und Prüfverfahren in Bereichen, in denen Explosionsgefährdungen auftreten.
Teilnehmerkreis:
Sachkundige, die sich als Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung fortbilden müssen; Prüf-, Wartungs-, Instandsetzungspersonal und Befähigte Personen, welche ihr vorhandenes Wissen zu Prüfungen im Explosionsschutz aktualisieren müssen
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen im Explosionsschutz - Aktuelle Änderungen des nationalen Regelwerkes - Aktueller Stand der TRBS im Explosionsschutz - Gefahrstoffverordnung
Die Befähigte Person - Anforderungen und Grundlagen - Stellung, Aufgaben, Pflichten und Rechte - Umsetzung von Rechtsvorschriften zum elektrischen und mechanischen Explosionsschutz