EX/A34/40351106/28052019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Halle/Saale
Saalfelder Str. 33
06116 Halle/Saale
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
559,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 470,00 EUR)

Gesamt
559,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 470,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse im Gewässerschutz: Die Fortbildung für Betriebsbeauftragte bringt Sie auf den aktuellen Stand. Aus juristischer Sicht werden die Rechte, Pflichten und die Organisation der Tätigkeit von Betriebsbeauftragten im Gewässerschutz beleuchtet. Sie erhalten einen Überblick über die Haftungsrisiken und Verantwortung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: Erfahrene Referenten geben wertvolle Hinweise für die Berufspraxis. Der Austausch mit anderen Teilnehmern, Fallbeispiele und innovative Unterrichtsmaterialen erleichtern Ihnen die Umsetzung des Erlernten in Ihrem beruflichen Alltag. Mit einer regelmäßigen Fortbildung können Sie als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz gewährleisten, dass Ihr Unternehmen weiterhin die gesetzlichen Auflagen im Gewässerschutz erfüllt.

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Umweltschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Diese Fortbildung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Beauftragte im betrieblichen Umweltschutz und interessierte Personen, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben und sich regelmäßig (empfohlen wird alle 2 Jahre) fortbilden müssen.
Inhalt:
Änderungen im deutschen Wasserrecht durch die
Umsetzung der EU-IED-Richtlinie in deutsches Recht

Neuregelung der Kompetenzordnung des GG seit der Föderalismusreform vom 01.09.2006

Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz aus juristischer Sicht
- Rechte und Pflichten
- Organisation der Tätigkeit
- Dokumentation und Jahresbericht
- Erkennen von betrieblichen Schwachstellen
- Verhindern von/Verhalten in Schadensfällen
- Umgang mit staatlichen Stellen/Aufsichtsorganen

Arbeitsteilung und Konsequenzen für die Verantwortlichkeiten zwischen
Geschäftsführung und Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz

Das Umweltschadensgesetz vom 10.05.2007 und seine Bedeutung für die Praxis

Haftung und Verantwortlichkeit
- Polizeirechtliche Störerhaftung
- Haftung im zivilrechtlichen Sinn
- Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht/Verantwortlichkeiten
- Verantwortliche Personen, §§ 9 II OWiG, 14 II StGB
- Innerbetriebliche Konflikte und Bewältigungsmöglichkeiten
- Privater Rechtsschutz für die Unternehmenssphäre

Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch und Diskussion
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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