EX/A34/40201601/05092019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Halle/Saale
Saalfelder Str. 33
06116 Halle/Saale
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
535,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 450,00 EUR)

Gesamt
535,50
EUR (inkl. USt)
(Netto: 450,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Seminar Energierecht aktuell: In unserem speziellen Energierecht-Kurs, der gleichzeitig als EEG-Fortbildung und EnEG/EnEV-Weiterbildung dient, erfahren Sie die wichtigen Neuerungen in den für viele Unternehmen wesentlichen Bereichen des Energierechts. Profitieren Sie von der Kenntnis über die aktuellen Änderungen im Energierecht, dem Energie- und Stromsteuergesetz sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Sie erfahren in dieser Weiterbildung Energierecht, wie die Umsetzung EU-beihilferechtlicher Vorgaben den für Sie maßgeblichen Rechtsrahmen beeinflusst und welche Anforderungen an Transparenz und eine Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen für Ihr Unternehmen daraus entstehen. Weiterhin erhalten Sie in diesem breit gefächerten Kurs Einblicke in Ausnahmeregelungen für Unternehmen und verschaffen sich einen Überblick über die Entwicklungen im Energie- und Stromsteuerrecht, im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Energieeinspargesetz, in der Energieeinsparverordnung (EnEG/EnEV) sowie im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Insbesondere die seit 2019 umfänglich zu nutzenden Portale für unterschiedlichste Meldevorgänge werden im Rahmen des Energierecht-Seminars vorgestellt und diskutiert.

Zum Abschluss der Weiterbildung Energierecht diskutiert unser Trainer mit Ihnen über die Entwicklungen in Europa und Deutschland anhand der bereits bekannten und zum Teil auch umgesetzten Maßnahmen des Winterpakets der EU-Kommission. So sind Sie auch auf die zukünftigen Anforderungen des Energierechts vorbereitet und bringen Ihr Unternehmen auf den richtigen Kurs.

Die Schulungsinhalte unseres Seminars "Energierecht aktuell" können Sie als Zusatzqualifikation im Sinne der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand durch das BAFA anerkennen lassen. Auf Anfrage händigen wir Ihnen die Bescheinigung der Zusatzqualifikation im Bereich der gewerblichen Energieberatung für das BAFA (EBM) aus.

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Umweltschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Geschäftsführer, Energiemanager, Energiemanagement-Beauftragte und -Auditoren sowie andere interessierte Parteien, die sich mit der Erfüllung der normativen (ISO 50001) und gesetzlichen Anforderungen befassen
Inhalt:
Übersicht über Energiekosten
- Wie setzt sich der Preis zusammen und was kann ein Unternehmen beeinflussen?
- Sind alle Kostenbestandteile immer zu zahlen? – Was gilt bei Kraftwerken, Kundenanlagen usw.?
- Wesentliche Unterschiede bei Strom und Erdgas – was ist zu beachten?

Neuregelungen Energie- und Stromsteuer
- Veränderter Regelungsrahmen für KWK-Anlagen
- Grundentlastung, Spitzenausgleich und SpaEfV
- Pflichten nach der Energiesteuer-Transparenz-Verordnung (EnSTransV)

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Regelungen des Energiesammelgesetzes im EEG
- Eigenerzeugung und EEG-Umlage-Verringerung
- Neue Regeln für energieintensive Unternehmen bei §§ 63 ff. EEG („Härtefallklausel“)
- Wohin entwickelt sich das EEG?

KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
- Was ist neu im KWKG?
- Neuerungen für die „Dampfsammelschiene“
- Antragsverfahren/Nachweisverfahren gegenüber Netzbetreibern
- Ausschreibungspflicht im Leistungsbereich 1-50 MW

MastRV (Marktstammdatenregisterverordnung)
- Wer muss sich wann registrieren lassen?
- Was ist mit Bestandsanlagen und Übergangsregelungen?
- Wofür benötigt das Unternehmen die Registrierung?

StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
- Netzentgeltreduzierung (individuelle Netzentgelte, Pooling etc.)
- Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Zukunft der StomNEV und StromNEV-Umlage

Gebäudeenergie-Gesetz – Zusammenführung von EnEG / EnEV und EEWärmeG
- Was sind die Anforderungen und wer ist betroffen?
- Was sind Kritikpunkte an dem Entwurf?
- Änderungen der EU-Gebäuderichtlinie

EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz)
- Änderungen aufgrund der Änderungen der EU-Richtlinie
- Umfang der Energieauditpflicht
- Der neue BAFA-Leitfaden

Deutschland und Europa ab 2019
- Was ändert sich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes?
- Wie wirkt sich das „Winterpaket der EU“ weiter aus – welche Veränderungen von Verordnungen und Richtlinien?
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig
Hinweise:
In unserer Veranstaltung kommt ein Rechtsanwalt für Energie- und Stromsteuerrecht sowie für erneuerbare Energien zum Einsatz.

Die Teilnehmer können die Schulungsinhalte als Zusatzqualifikation im Sinne der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand durch das BAFA anerkennen lassen. Auf Anfrage händigen wir Ihnen die Bescheinigung der Zusatzqualifikation im Bereich der gewerblichen Energieberatung für das BAFA (EBM) aus.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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