EX/A40/40201701/09102019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Köln
Brügelmannstraße 5
50679 Köln
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
583,10
EUR (inkl. USt)
(Netto: 490,00 EUR)

Gesamt
583,10
EUR (inkl. USt)
(Netto: 490,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Entdecken Sie mit unserem Energiesteuer-Seminar Effizienzsteigerungs- und Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen: Unser Seminar zeigt Ihnen auf, wie Sie von Steuerbegünstigungen zur Energiesteuer und zur Stromsteuer profitieren und Compliance-Risiken in Ihrem Unternehmen aufdecken. Zudem erläutern wir Ihnen in diesem speziell konzipierten Seminar zur Strom- und Energiesteuer die maßgeblichen energie- und stromsteuerrechtlichen Grundlagen beim Bezug, der Verwendung und der Abgabe von Strom und Energieerzeugnissen (z. B. Erdgas, Heizöl, Kohle, Mineralöle). Besprochen werden unter anderem die Steuerentlastungen für das produzierende Gewerbe und für Stromerzeugungsanlagen.

Dabei gehen unsere Dozenten ausführlich auf die Ermittlung und steuerrechtliche Behandlung von Stromabgaben an Dritte ein, wobei aktuelle Rechtsänderungen zielgerichtet und teilnehmerfokussiert vorgestellt werden. Darüber hinaus weisen wir Sie in unserem Energiesteuer-Seminar auf formale Fallstricke der amtlichen Vordrucke (Steuerentlastungsanträge und Steueranmeldungen) und der neuen Meldepflichten aus dem EU-Beihilferecht hin.

Außerdem besprechen wir mit Ihnen den Ablauf einer Betriebsprüfung zum Energie- und Stromsteuerrecht sowie alle diesbezüglich beachtenswerten Punkte. Unsere Referenten geben Ihnen im Seminar zur Strom- und Energiesteuer zu allen Themen wertvolle Praxishinweise und besprechen auch gerne Ihre Praxisfälle.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich insbesondere an Einsteiger im Bereich der Energiesteuern und Stromsteuern sowie an bereits erfahrene Anwender, die ihre praktischen Kenntnisse vertiefen möchten. Angesprochen werden Sachbearbeiter in Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer, die mit der Abwicklung der Energiesteuer und Stromsteuer im Unternehmen betraut sind.
Inhalt:
Zum 01.07.2019 in Kraft getreten!
- Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen (Strom aus erneuerbaren Energieträgern, Strom aus KWK-Anlagen)
sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
- Änderung der Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung
- Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (Verfahrensvereinfachung!)
- Schreiben der Generalzolldirektion v. 17.07.2019

Bezug von Strom und Energieerzeugnissen

Entlastungsanträge zur Energiesteuer und zur Stromsteuer
- Steuerentlastungen für die Stromerzeugung
- Steuerentlastungen für das produzierende Gewerbe
- Steuerentlastung für die thermische Abfall- und Abluftbehandlung
- Selbsterklärung auf Vordruck 1139

Aktuelles zur Energiesteuer und zur Stromsteuer
- Gesetzentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen
sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
(Strom aus erneuerbaren Energien, KWK-Anlagen,
EnSTransV - Anzeige- und Erklärungspflichten erst ab 200.000,- - je Begünstigung)

Neue Anforderungen des EU-Beihilferechts
- Beihilfetatbestände des Energiesteuer- und des Stromsteuerrechts
- Selbsterklärung auf Vordruck 1139
- Das neue elektronische Erfassungsportal zur EnSTransV

Prüfungen der Hauptzollämter
- Prüfungen der Zollverwaltung
- Festsetzungsverjährung
- Prüfungsumfang bei der Energiesteuer und der Stromsteuer
- Ablauf einer Außenprüfung
Voraussetzungen:
Grundlagenwissen im Bereich des Steuerrechts wird vorausgesetzt
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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