Geschäftsstelle Dresden
Prager Str. 3
01069 Dresden
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Das Einsatzgebiet von Laserstrahlen ist sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach Paragraf 5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach der Technischen Regel optische Strahlung (TROS) nachzuweisen.
Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV)
- Technische Regel optische Strahlen (TROS)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
|