Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
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Bei bestandener Prüfung und Erfüllung personenbezogener Anforderungen erhalten Sie ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT als zeitraumbezogenen Kompetenznachweis.
Die TÜV NORD CERT überwacht für Sie die Gültigkeit Ihres Personenzertifikats. Als Zertifikatsträger werden Sie regelmäßig über die Möglichkeiten einer Aufrechterhaltung Ihrer Kompetenz informiert. Diese Vorgehensweise ermöglicht den Unternehmen und Zertifikatsträgern eine effiziente und strategische Personalplanung.
Gegenüber Kunden und Lieferanten, weisen Sie Ihre Kompetenz nach, die von einer unabhängigen Stelle bescheinigt wurde.
Qualitätsbeauftragter (TÜV) oder nachweislich vergleichbarer Kenntnisstand
Zwei Jahre Berufserfahrung in Unternehmen der Automobilindustrie
Auditerfahrung mit mindestens zwei durchgeführten Audits nach ISO 9001 unter Berücksichtigung der ISO 19011
Diese Voraussetzungen werden in Form eines Zertifizierungsantrags (erhalten Sie nach Eingang Ihrer Anmeldung, vor der Anmeldebestätigung) vom Teilnehmer nachgewiesen.
Prüfungsmodus :
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 75 Minuten. Es werden insgesamt 33 Prüfungsaufgaben gestellt, davon 30 Multiple Choice-(MC-) und 3 offene Aufgaben.
Erfolgskriterium:
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
Zugelassene Hilfsmittel:
Als Hilfsmittel ist die Nutzung von Schulungsunterlagen sowie eigener Aufzeichnungen und der IATF 16949 in der aktuellen Fassung zugelassen.
Zertifikat und Ergebnis:
Bei Bestehen der Prüfung und positiv bewerteten Zertifizierungsantrag, wird Ihnen ein Personenzertifikat der TÜV NORD CERT erteilt. Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis. Das Personenzertifikat darf für persönliche und werbliche Zwecke genutzt werden.
Prüfungswiederholung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie auf Anfrage Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen. Eine Wiederholung ist maximal zweimal zulässig in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ersten Prüfung. Ausnahmen sind auf Anfrage möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und in dem Leitfaden zum Personenqualifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung. ( https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/personenzertifizierung/pruefungsinformationen)
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