Geschäftsstelle Rhein-Ruhr
II. Hagen 7
45127 Essen
Die Veranstaltung ist nicht mehr buchbar! |
Sind Sie mit der Durchführung von operativen Inspektionen beauftragt, so halten Sie mit dem Besuch unseres Seminars Ihr Wissen auf dem aktuellen Stand und frischen Ihre Kenntnisse auf. Sie erhalten einen umfassenden Überblick zu wichtigen Änderungen in den relevanten Regelwerken und wertvolle praktische Tipps zur Durchführung der Inspektionen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit zur Diskussion Ihrer individuellen Fragestellungen.
Die europäische Norm EN 1176 schreibt regelmäßige Inspektionen auf Spielplätzen und an Spielgeräten vor, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Die Norm unterscheidet zwischen verschiedenen Inspektionen mit unterschiedlicher Prüftiefe. Für die Durchführung der verantwortungsvollen Prüfungen darf nur entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Hierzu ist neben einer fundierten Erstausbildung auch immer eine regelmäßige Aktualisierung bzw. Auffrischung der Kenntnisse erforderlich.
Unser Seminar richtet sich an Mitarbeiter, welche operative Inspektionen durchführen und an zertifizierte Spielplatzprüfer, welche die jährlichen Hauptinspektionen realisieren. Die im Seminar behandelten Inhalte orientieren sich daher an den Bedürfnissen der Teilnehmer.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Übersicht zu anwendbaren Normen
Aktuelle Beispiele zu Unfallgeschehen und Rechtsprechung
Praktische Tipps und Anwendung von Prüfkörpern
Beantwortung individueller Fragen der Teilnehmer
Erörterung individueller Probleme der Teilnehmer
Die Veranstaltung lässt bewusst den notwendigen Raum für Ihre Fragestellungen. Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, hier spezielle Themen bzw. Fragen einzubringen. Die im Seminar behandelten Inhalte orientieren sich daher an den Bedürfnissen der Teilnehmer.
Eine Zertifikatsverlängerung kann nur durch die Institution erfolgen, die das Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat, wobei der Besuch eines Auffrischungskurses nicht an diese Institution, aber nach DIN 79161 an einen registrierten Ausbilder gebunden ist.
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