Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg
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Das Seminar versetzt Sie in die Lage, die Anforderungen des Arbeitsschutzes schon bei der Planung von Bauvorhaben zu berücksichtigen. Sie sind gegenüber den Aufsichtsbehörden in der Lage, die Umsetzung der ArbStättV und die Sicherheit der Beschäftigten nachzuweisen. Die Verluste und Kosten durch Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen werden reduziert.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gibt verbindliche Anforderungen für alle Unternehmen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten vor. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die Arbeitsstättenregeln (ASR). Im November 2016 wurde die ArbStättV neu gefasst und inhaltlich erweitert. Durch die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben steigt die Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen und gleichzeitig werden die Risiken, die zu Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen führen, gesenkt. Dies gilt schon bei der Planung und Gestaltung neuer Arbeitsplätze, aber auch bei kleineren Umbauten oder der Umnutzung vorhandener Flächen sind die Vorgaben zu beachten.
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit drei VDSI-Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
- Bauordnungsrecht vs. Arbeitsstättenverordnung
- Begriffe und Definitionen
- Baustellenverordnung
- ASR und RAB, technische Regeln und Normen
Schwerpunkte der aktuellen ArbStättV und der ASR-Sammlung zu den Anforderungen an
- Räume, Klima, Akustik, Beleuchtung
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- Brandschutz, Rauch- und Brandschutzabschlüsse
- Erste-Hilfe-Ausstattung
- Verkehrswege und Fußböden
- Treppe und Fluchtwege, Sicherheitskennzeichnung, -beleuchtung und -leitsysteme
- Türen, Tore, Fenster und lichtdurchlässige Flächen, kraftbetätigte Anlagen
- Planung und Nutzung von Büroflächen
- Telearbeitsplätze
Diskussionen und Erfahrungsaustausch
Beispiele aus der Praxis
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