EX/A31/RÖV-MRD-AUF/19122018-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Bielefeld
Böttcherstr. 11
33609 Bielefeld
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
190,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 160,00 EUR)

Gesamt
190,40
EUR (inkl. USt)
(Netto: 160,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Dieser Kurs dient Ihnen zur Aktualisierung Ihrer Kenntnisse im Strahlenschutz nach Paragraf 18a der Röntgenverordnung (RöV) in der Fassung vom 04.10.2011: Erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz bedürfen nach längstens 5 Jahren einer Aktualisierung. Unsere Referenten vermitteln Ihnen die Grundlagen der Erzeugung und Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen. Sie erhalten einen Überblick über die Neuerungen der Röntgenverordnung. Im Seminar spielen außerdem die Themen Qualitätssicherung und Erfassung der Strahlenexpositionen der Patienten eine Rolle. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.

Unsere Referenten vermitteln Ihnen die theoretischen Grundlagen anhand anschaulicher Beispiele aus der beruflichen Praxis. Sie erhalten genügend Möglichkeiten, sich mit Ihren Kollegen über Themen auszutauschen. Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen den Transfer in Ihren beruflichen Alltag.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an Medizinische Fachangestellte (Arzthelfer/-innen), OP-Personal, MTAL und sonstige in der Medizin tätige Hilfskräfte, die über die Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik verfügen.
Inhalt:
Grundlagen der Erzeugung und Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen
Die Neuerungen in der aktuellen Fassung der RöV
Neuester Stand der Richtlinien zur RöV
Einstelltechnik für Standarduntersuchungen, unterstützt durch multimediale Präsentationstechnik
Qualitätssicherung und Erfassung der Strahlenexpositionen der Patienten
QS-Richtlinie, Leitlinie der Bundesärztekammer und Leitfaden zur Handhabung der Diagnostischen Referenzwerte (DRW)
Zusammenfassung mit Fragestunde
Schriftliche Erfolgskontrolle
Abschluss:
Behördlich anerkannte Bescheinigung
Ansprechpartner:


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