EX/A36/40251701/23102019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Hannover
Am TÜV 1
30519 Hannover
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
571,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 480,00 EUR)

Gesamt
571,20
EUR (inkl. USt)
(Netto: 480,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Seminar für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte: Die Fortbildung vermittelt Ihnen Grundlagen und aktuelle Inhalte im Bereich Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA-Lärm). Die Fortbildung ist behördlich anerkannt. Sie richtet sich an Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte.

Im Seminar zur TA-Lärm werden die Geräuschkennwerte anhand von Beispielen erläutert. Sie werden in die Lage versetzt, überschlägig die Geräuschimmissionen einfacher Schallquellen zu berechnen und zu beurteilen. Für Einzelaggregate erlernen Sie, die schalltechnischen Anforderungen der Lieferanten anzugeben beziehungsweise deren Angaben zu interpretieren. Sie erfahren, wie Sie für Neubauten die zulässigen Geräuschemissionen anhand von Festsetzungen im Bebauungsplan und der vorhandenen Nachbarschaft abschätzen.

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit zwei VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
Inhalt:
Grundlagen mit Demonstrationen
- Schallpegelarten, Hörbereich, A-Bewertung, Schallleistung, Schallausbreitung, Schalldruck, Addition von Schallpegeln

Ermittlung von Schallemissionen
- Schallabstrahlung von Gebäuden, Aggregate im Freien, Verkehrsgeräusche

Schallausbreitungsrechnung
- Überschlägige und detaillierte Prognosen

Verwaltungshandeln der Behörde
- Genehmigung und Betrieb von Anlagen (genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,
bestehende Anlagen)
- Schutz der Nachbarschaft (Schutzanspruch, Immissionsrichtwerte, Gemengelagen, seltene Ereignisse)

Beurteilung der Schallimmissionen
- Beurteilungspegel, Ton- und Impulshaltigkeit, Irrelevanzkriterien

Besondere Regelungen
- Gemengelagen, Notfallsituationen, seltene Ereignisse, tieffrequente Geräusche, Verkehrsgeräusche

- Schallmessungen

- Schallschutzmaßnahmen
Voraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Hinweise:
Der Betreiber der Anlage steht für die fristgemäße Fortbildung in der Verantwortung.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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