EX/A33/40351101/18032019-1
:
Zuständige Geschäftsstelle:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Bremen
Airbus-Allee 3
28199 Bremen
Teilnahmegebühr:
Teilnahmegebühr
1.392,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.170,00 EUR)

Gesamt
1.392,30
EUR (inkl. USt)
(Netto: 1.170,00 EUR)

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Ihr Nutzen:
Erlangen Sie die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz: In diesem Lehrgang erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten.

Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen relevante wasserrechtliche Vorschriften: Erhalten Sie alle wichtigen Informationen über genehmigungsrechtliche Anforderungen an Abwasseranlagen und an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daneben wird auch auf die behördliche Überwachung eingegangen.

Als Gewässerschutzbeauftragter haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in Angelegenheiten des Gewässerschutzes zu beraten. Dadurch garantieren Sie die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes in Ihrem Unternehmen. Der Lehrgang richtet sich nach den Inhalten des § 65 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit drei VDSI-Weiterbildungspunkten für Umweltschutz bewertet.
Teilnehmerkreis:
Bestellte und zukünftige Gewässerschutzbeauftragte sowie verantwortliche und beauftragte Personen für Umweltschutz in Industrie und Kommunen
Inhalt:
Überblick über wesentliche Vorschriften des Wasserrechts und weitere relevante Vorschriften

Bestellung, Aufgaben, Recht und Pflichten der Gewässerschutzbeauftragten

Überblick über haftungsrechtliche Grundlagen bezogen auf die Tätigkeiten als Beauftragter

Genehmigungsrechtliche Grundlagen im Wasserrecht

Lagerung, Abfüllen, Umfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

Abwasser, Abwasserbehandlungsverfahren, Abwasserreduzierung

Organisation der Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten
Hinweise:
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz in Betrieben, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten. Bei Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten anordnen.
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Ansprechpartner:


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