Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53c SGB XI
Vormals Alltagsbegleiter nach §87b SGB XI
Ihr Nutzen:
Betreuungskräfte sind gem. SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Diese vorgeschriebene Fortbildung dient der Aktualisierung des Wissens und zur Reflexion der beruflichen Praxis. Die Begleitung und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen ist eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe. Gemeinsam erarbeiten Sie Strategien und Handlungsmethoden, wie Sie in ihrer täglichen Arbeit die betroffenen Patienten auch weiterhin begleiten.
Teilnehmerkreis:
Diese Pflichtfortbildung richtet sich an alle ausgebildeten Betreuungskräfte gem. § 53c SGB XI sowie an Hilfskräfte aus der Pflege oder Hauswirtschaft.
Inhalt:
Praxisreflexion und Fallbeispiele
Aktualisierung des Gerontopschiatrischen Wissens - Grundlagen der verschiedenen Demenzerkrankung - Krankheitsbilder - Herausforderndes Verhalten
Ernährung bei Demenz/Malnutrition
Hygieneanforderungen - Umgang mit Nosokomialen Infektionen - Hygienische Händedesinfektion - Lebensmittel und Küchenhygiene (Grundlagen des HACCP-Konzept)
Haben Sie Interesse an einer individuellen Inhouse-Schulung? Wählen Sie aus folgenden Inhalten, abgestimmt auf Ihr Unternehmen, aus: - Betreuungskräfte in der Gerontopsychiatrie - Krankheitsbilder - Demenz und Ernährung - Wunden - Gesetzeskunde - Betreuung von dementen Personen - Richtlinien - Interaktion - Kommunikation - Alltagsaktivitäten - Seelsorge - Schmerz - Gestörter Tag-Nacht-Rhythmus - Bewegung im Alter - Hygieneanforderungen Wir gestalten die Fortbildung gerne nach Ihren Wünschen und Anforderungen.