Dieser Strahlenschutzkurs dient Ihnen zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.) und den entsprechenden Vorgaben aus der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) für den Bereich Röntgendiagnostik (ehemals Röntgenverordnung (RÖV)). Unsere Referenten erläutern Ihnen den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben. Zu den aktualisierten Themengebieten der Fachkunde im Strahlenschutz zählen die Neuerungen aus technischer Sicht, aber auch aus Sicht der technischen Durchführung. Ebenso erhalten Sie umfassende Kenntnisse über die erweiterten Aufgaben der ärztlichen Stellen. Unser Strahlenschutzkurs „Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik nach § 48 (1) Satz 1 StrlSchV (n F.)“ schließt mit einem Test ab. Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens fünf Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung des Aktualisierungskurses Strahlenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die Sie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegen können.
Teilnehmerkreis:
Diese Veranstaltung richtet sich an Ärzte, MTRA, MTA mit Fachkunde im Strahlenschutz nach RöV für den Bereich Röntgendiagnostik und/oder Computertomographie.
Inhalt:
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV Neu) vom Dezember 2018 - Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vorgaben auf röntgendiagnostische Anwendungen und Computertomographie seit Januar 2019
Die Neuerungen aus technischer Sicht
Qualität und Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen
Die Neuerungen aus Sicht der technischen Durchführung
Strahlenexposition und Dosismanagement bei der Computertomographie, der pädiatrischen Radiologie und bei radiologisch gestützten Interventionen
Schriftliche Erfolgskontrolle
Voraussetzungen:
Zum Besuch des Kurses zur Auffrischung des Strahlenschutzes sind keine Voraussetzungen notwendig.